Veröffentlichung Rundschreiben: Steuererklärung Vordruck Einkommen/2024 für 2023 – Termin Abgabe Unterlagen: bis 15. April 2024
Seit 2020 kann Großteil der absetzbaren Spesen nur dann abgesetzt werden, wenn sie mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln bezahlt sind. Um die Absetzbarkeit bzw. den Abzug in der Steuererklärung/2024 für 2023 zu gewährleisten, bitten wir unsere Kunden, bei allen abzugsfähigen Aufwendungen den jeweiligen Zahlungsbeleg dazu zuheften. Werden die notwendigen Zahlungsbelege nicht beigelegt, können die Aufwendungen in der Steuererklärung nicht abgezogen werden.