Sprache auswählen

067: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)

Veröffentlicht von: Johanna Stuefer (Johanna Stuefer)
Veröffentlicht am: 11 Sep 2024

Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
Alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften zur Kurzzeitvermietung oder zu touristischen Zwecken müssen den neuen Nationalen Identifikationscode (CIN) für die betroffenen Wohneinheiten/Strukturen besitzen oder erhalten. Der CIN muss in allen Werbeanzeigen, auf Buchungsportalen und am Betriebsgebäude sichtbar angebracht werden.


Betrifft:
An alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften für kurzfristige Vermietung auch für Tourismuszwecke

Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy


  • Veröffentlichung Publikation: Fragen 770
    By Johanna Stuefer 04.10.2024 09:25:30
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Punkteführerschein für temporäre oder mobile Baustellen - Eigenerklärung innerhalb 1. Oktober 2024 - Punkteführerschein innerhalb 31.10.2024
    By Johanna Stuefer 27.09.2024 12:00:45
  • Veröffentlichung Publikation: Zweijähriger Vorab-Vergleich (Konkordat)
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 13:39:48
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 09:07:05
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Unterlagen zur Erstellung einer Zwischensituation
    By Johanna Stuefer 17.09.2024 08:18:53