067: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
Alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften zur Kurzzeitvermietung oder zu touristischen Zwecken müssen den neuen Nationalen Identifikationscode (CIN) für die betroffenen Wohneinheiten/Strukturen besitzen oder erhalten. Der CIN muss in allen Werbeanzeigen, auf Buchungsportalen und am Betriebsgebäude sichtbar angebracht werden.
Betrifft:
An alle Beherbergungsbetriebe und Vermieter von Unterkünften für kurzfristige Vermietung auch für Tourismuszwecke
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