098: Subjekte im Pauschalsystem: ab 1. Januar 2024 elektronische Rechnungspflicht für alle
Subjekte im Pauschalsystem: ab 1. Januar 2024 elektronische Rechnungspflicht für alle
Bekanntlich müssen ab dem 1. Juli 2022 Subjekte, die ein Pauschalsystem anwenden und im Vorjahr Einnahmen oder Vergütungen von mehr als 25.000 Euro pro Jahr erzielt haben, eine elektronische Rechnung über das Austauschsystem der Agentur der Einnahmen (SDI) ausstellen.
Betrifft:
An alle Subjekte im Pauschalsystem
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024