096: Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Wie bereits mehrfach mitgeteilt müssen alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail-Adresse verfügen und diese bereits im Rahmen des Antrags um Eintragung des Betriebes ins Handelsregister verpflichtend angeben. Des weiteren müssen auch alle in einer Berufskammer eingetragenen Freiberufler eine zertifizierte E-Mail-Adresse eröffnen.
Betrifft:
An alle interessierte Kunden
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