Sprache auswählen

084: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 18 Oct 2021

Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen

Wir weisen darauf hin, dass mit Gesetzesdekret die lokalen Steuerämter und die Finanzpolizei aufgefordert werden, mittels eines spezifischen Kontrollplans jene Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) zu kontrollieren, welche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Verluste ausweisen, welche nicht von Verwalter- und/oder Gesellschafterentschädigungen stammen und diese Verluste
nicht mittels Kapitaleinzahlungen abdecken.

Betrifft:
An alle Unternehmen


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy