126: RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
RAI-Fernsehgebühr - Ansuchen um Befreiung und Rückerstattungsantrag
Bekanntlich führt der Besitz eines Fernsehgerätes dazu, dass eine Fernsehgebühr entrichtet <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">werden muss. Die Gebühr wird einmal jährlich und je Familie, vorausgesetzt die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Familienmitglieder haben den Wohnsitz in derselben Wohnung, bezahlt. Mit dem <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Stabilitätsgesetz 2016 führte der Gesetzgeber wesentliche Neuerungen zur RAIFernsehgebühr
ein. Anhand einer Eigenerklärung muss der Steuerpflichtige jährlich das
Nichtunterhalten eines Fernsehgerätes melden, um sich von der Bezahlung der Gebühr zu <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">befreien. Wurde eine nicht geschuldete Fernsehgebühr mit der Stromrechnung angerechnet <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und eingezahlt, dann sieht die Agentur der Einnahmen unter bestimmten Voraussetzungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einen Rückerstattungsantrag vor.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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