122: Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen und telematische Registrierkasse - Ab 1.1.2021 Verwaltungsstrafen
Elektronische Übermittlung der Tageseinnahmen und telematische Registrierkasse - Ab 1.1.2021 Verwaltungsstrafen
Bekanntlich sind Einzelhändler und jene Subjekte, die Leistungen erbringen, welche dem Einzelhandel gleichgestellt sind ab 1.1.2020 (bzw. ab 1.7.2019 für Subjekte mit "gesamten" Umsatzvolumen des Jahres 2018 über 400.000) verpflichtet:
• die Tageseinnahmen zu speichern und telematisch der Agentur der Einnahmen zu übermitteln; dies setzt voraus, dass man über eine funktionsfähige telematische Registrierkasse (RT) verfügt, die auch aktiviert werden muss;
• dem Kunden das sog. "Handelsdokument" ( gemäß Ministerialdekret DM 7.12.2016) aushändigen.
Betrifft:
An alle Detailhändler und gleichgestellte
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024