113: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
1 Steuerliche Verluste
1.1 Kontrollen bei allen Unternehmen
Wir weisen darauf hin, dass mit Gesetzesdekret die lokalen Steuerämter und die Finanzpolizei <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">aufgefordert werden, mittels eines spezifischen Kontrollplans jene Unternehmen (Kapitalgesellschaften, <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Personengesellschaften und Einzelunternehmen) zu kontrollieren, welche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Verluste ausweisen, welche <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">nicht von Verwalter- und/oder Gesellschafterentschädigungen stammen und diese Verluste
nicht mittels Kapitaleinzahlungen abdecken.
Betrifft:
An alle Unternehmen
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