099: Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die Energiebehörde ENEA
Meldung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Energieeinsparung an die
Energiebehörde ENEA
Das Finanzgesetz 2007 hatte den Steuerabsetzbetrag für qualifizierte energetische Sanierungsmaßnahmen (Steuerabsetzbetrag derzeit 65% und z.T. auch 50%) mit Wirkung ab 01.01.2007 eingeführt. Für diese qualifizierten energetischen Sanierungsmaßnahmen muss seit 01.01.2007 innerhalb 90 Tage NACH Bauabnahme bzw. Bauende eine Meldung an die Energiebehörde ENEA eingereicht werden. Die Energiebehörde ENEA bewertet die durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielten Energieeinsparungen und erstattet verschiedenen Ministerien und Regionen Bericht. Es sollen auch vor Ort Kontrollen durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der durchgeführten Arbeiten mit den mitgeteilten Informationen zu prüfen. Die Meldepflicht an die ENEA war bis 31.12.2017 ausschließlich für qualifizierte energetische Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2024 - Termin für Einzahlung: 30.9.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Nationalen Identifikationscodes (CIN) und andere Auflageninnerhalb 2.11.2024 (z.B. Sicherheitsanforderungen der Anlagen)
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Veröffentlichung Rundschreiben: Rentenversicherung: Einzahlung der 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages- Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024