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094: MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 07 Dec 2017

MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017

1 Subjektive Voraussetzungen und Berechnung der MwSt.Vorauszahlung

Für öffentliche Verwaltungen und Gesellschaften die als MwSt.-Subjekte dem Split-Payment-Verfahren unterworfen sind und Einkäufe tätigen, die dem genannten Verfahren unterliegen, ist eine besondere Regelung für die MwSt.-Vorauszahlung im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vorgesehen.


Betrifft:

An alle öffentlichen Körperschaften und Gesellschaften mit Split-Payment-Verfahren


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