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087: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Dec 2016

Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,1%. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,2% auf 0,1% erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.

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