087: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,1%. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,2% auf 0,1% erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
Betrifft:
An alle Kunden
![CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy](/images/stories/bilder01/bysa.png)
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Intrastat-Meldung 2. Trimester 2024 - elektronischer Versand: 25.7.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift Verbrauchssteuer Diesel 2. Trimester 2024 Termin 31. Juli 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerguthaben Neuinvestitionen Industrie 4.0: die Meldepflichten
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Aufschub Steuerzahlungen für alle Pauschalbesteuerte und mit ISA-Kennzahlen: 31.7.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure