083: Kostennoten
Kostennoten
In der Regel stellen Freiberufler für ihre erbrachten Leistungen so genannte Kostennoten oder Proformarechnungen (ital. “avvisi di parcella”) aus, um damit die Kunden vor Ausstellung der definitiven Honorarnote zur Zahlung aufzufordern. Die definitive Honorarnote wird somit erst nach Erhalt des Entgeltes ausgestellt (mit den daraus folgenden buchhalterischen Vereinfachungen und finanziellen Vorteilen).
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Intrastat-Meldung 2. Trimester 2024 - elektronischer Versand: 25.7.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift Verbrauchssteuer Diesel 2. Trimester 2024 Termin 31. Juli 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerguthaben Neuinvestitionen Industrie 4.0: die Meldepflichten
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Veröffentlichung Rundschreiben: Aufschub Steuerzahlungen für alle Pauschalbesteuerte und mit ISA-Kennzahlen: 31.7.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuererklärung: Pauschalabzüge für Autotransporteure