034: Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten
Mitteilung der Bargeldzahlungen durch Touristen aus Drittlandstaaten Termine: 11.04.2016 bei monatlicher Abrechnung; 20.04.2016 bei trimestraler Abrechnung
Wie bekannt, sind ab dem Jahr 2011 Bargeldubertragungen in Euro oder Fremdwahrung zwischen naturlichen und/oder nicht naturlichen Personen untersagt, wenn der Gesamtwert der eventuell auch gesplitteten Transaktionen Euro 1.000,00 oder mehr betragt. Diese Schwelle wurde ab dem 1.1.2016 auf Euro 3.000 erhöht.
An alle Einzelhandler, Restaurants, Hotels, Reisebüros
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