014: Zahlung der
Zahlung der "virtuellen" Stempelsteuer mittels Vordruck F24
Für gewisse Akten und Dokumente kann die Stempelsteuer von den hierzu ermächtigten Subjekten „virtuell“ abgeführt werden. Wie bekannt, erfolgt dies auf elektronischem Wege, über
den Zahlungsvordrucks F243. Wir erinnern hierzu die wichtigsten Bestimmungen.
Betrifft:
An alle interessierte Kunden
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024