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060: Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf 20.08.

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016
Steuerliche Zahlungsfristen und Vorschriften im August: Aufschub auf
20.08.
Alle steuerlichen Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, können straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).

Betrifft:
An alle Kunden

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