Unterwerkverträge im Baugewerbe - reverse charge
Ab 2007 wurde für Bauleistungen, welche im Rahmen von Unterwerkverträgen erbracht werden,
das so genannte „Reverse-Charge-Verfahren“ eingeführt.1
Im Folgenden behandeln wir diese Verpflichtungen.
Sollten anlässlich der Lektüre Fragen auftauchen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung
mittels E-Mail oder mittels Fax. Zu diesem Zweck ist auf Seite 12 eine Vorlage vorbereitet.
Denn nur durch konstruktive Kritik sind wir in der Lage, die Dienstleitungen für unsere Kunden
zu verbessern.
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024