Unterwerkverträge im Baugewerbe - reverse charge
Ab 2007 wurde für Bauleistungen, welche im Rahmen von Unterwerkverträgen erbracht werden,
das so genannte „Reverse-Charge-Verfahren“ eingeführt.1
Im Folgenden behandeln wir diese Verpflichtungen.
Sollten anlässlich der Lektüre Fragen auftauchen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung
mittels E-Mail oder mittels Fax. Zu diesem Zweck ist auf Seite 12 eine Vorlage vorbereitet.
Denn nur durch konstruktive Kritik sind wir in der Lage, die Dienstleitungen für unsere Kunden
zu verbessern.
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