095: Rentenversicherung: Aufschub für die Einzahlung der 1. und 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 31.12.2020 und neue Zahlungsmöglichkeit mit F24
Rentenversicherung: Aufschub für die Einzahlung der 1. und 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 31.12.2020 und neue Zahlungsmöglichkeit mit F24
Zur Unterstützung der Architekten und Ingenieure gegen die Coronavirus-Pandemie ist ein Zahlungsaufschub der 1. und 2. Rate der INARCASSA – Mindestbeträge vorgesehen. Die Zahlung der ursprünglich fälligen Raten (30.06.2020 bzw. 30.09.2020) kann ohne Strafen innerhalb 31.12.2020 erfolgen.
Betrifft:
An alle Architekten und Ingenieure
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024