095: Rentenversicherung: Aufschub für die Einzahlung der 1. und 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 31.12.2020 und neue Zahlungsmöglichkeit mit F24
Rentenversicherung: Aufschub für die Einzahlung der 1. und 2. Rate des Inarcassa-Mindestbetrages - Termin: 31.12.2020 und neue Zahlungsmöglichkeit mit F24
Zur Unterstützung der Architekten und Ingenieure gegen die Coronavirus-Pandemie ist ein Zahlungsaufschub der 1. und 2. Rate der INARCASSA – Mindestbeträge vorgesehen. Die Zahlung der ursprünglich fälligen Raten (30.06.2020 bzw. 30.09.2020) kann ohne Strafen innerhalb 31.12.2020 erfolgen.
Betrifft:
An alle Architekten und Ingenieure