Veröffentlichung Rundschreiben: Virtuelle Stempelsteuer - Erinnerung: Versand innerhalb 31.1.2026 für alle betroffenen Subjekte
Dieses Rundschreiben fasst die geltenden Bestimmungen zur virtuellen Entrichtung der Stempelsteuer für bestimmte Urkunden und dazu ermächtigte Subjekte zusammen.
Auf den Dokumenten ist dabei ein bestimmter Vermerk zur „virtuellen Entrichtung“ anzubringen, jährlich eine elektronische Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen und die Steuer über das Formular F24 gemäß den Vorgaben der Einnahmeagentur abzuführen.