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Veröffentlichung Rundschreiben: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2024 innerhalb 10.04.2025

Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine gesetzliche Bargeldschwelle von 4.999,99 Euro für allgemeine Zahlungen. Für den Spothandel mit Devisen durch Geldwechsler liegt die Grenze bei 2.999,99 Euro und für Geldüberweisungsdienste bei 999,99 Euro. Für Touristen aus der EU oder dem Ausland gilt für Einkäufe bei Einzelhändlern oder Reiseagenturen eine höhere Schwelle von 14.999,99 Euro. Diese gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und mit nachträglicher Meldung der Operationen, die binnen 10.4 bzw. 20.4 des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln ist. Einzelhändler und Reisebüros sind verpflichtet, dafür ein spezielles Formular zu verwenden und müssen mehrere Anforderungen erfüllen, wie die Vorlage eines Reisepasses und eine eidesstattliche Erklärung des Touristen.

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