Veröffentlichung Rundschreiben: Vernetzung Registrierkassen mit POS-Geräte Erinnerung und Neuigkeiten bei Verwaltungsstrafen
Ab 1. Januar 2026 müssen alle POS-Geräte mit den telematischen Registrierkassen vernetzt werden. Die Vernetzung erfolgt über das Portal der Einnahmenagentur. Für POS- Geräte, die bereits im Januar 2026 aktiv waren, musste die Verknüpfung bis zum 20. April 2026 erfolgen; für später aktivierte POS- Geräte bis zum Ende des zweiten auf die Aktivierung folgenden Monats. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen. Bei Abweichungen von bis zu 5 % der Anzahl der Zahlungsvorgänge gilt eine Toleranzgrenze. Bei Unregelmäßigkeiten kann eine freiwillige Berichtigung geprüft werden.