Veröffentlichung Rundschreiben: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 1,60 %. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 2,00 % auf 1,60 % erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.