Veröffentlichung Rundschreiben: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06. - Verweis auf Register www.rna.gov.it nicht mehr notwendig
Erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen und Zuwendungen über 10.000,00 Euro müssen bis zum 30.06. des Folgejahres veröffentlicht werden. Dies gilt für Vereine, Stiftungen und Unternehmen, die Beiträge, Subventionen, Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften erhalten. Ausgenommen sind allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und Gegenleistungen für Aufträge. Die Veröffentlichung muss Informationen wie den Betrag, das ausgebende Subjekt und den Grund umfassen. Nichteinhaltung führt zu Strafen von mindestens 2.000 Euro und möglichen Rückzahlungen. Beiträge die bereits im nationalen Register eingetragen sind, erfordern keinen zusätzliche Veröffentlichung.