Veröffentlichung Rundschreiben: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - Termin 30.06. - fehlende Geldmittel - 5 Promille Beitrag
Wie bereits mitgeteilt, sind erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, Beihilfen und sonstige Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften über 10.000,00 Euro veröffentlichungspflichtig. Es betrifft die von öffentlichen Körperschaften ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen, welche jährlich innerhalb des 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen sind, wobei das effektive Inkasso der Zuwendung vom 01.01. - 31.12. des jeweiligen Jahres ausschlaggebend ist.