Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerliche Zahlungsfristen im August: Aufschub auf den 20. August
Bekanntlich können verschiedene steuerliche Zahlungsfristen und Verpflichtungen, die im Zeitraum 1. August bis 20. August fällig sind, straf- und zinsfrei auf den 20. August aufgeschoben werden. Der Aufschub betrifft nur die Zahlungen über den Zahlungsvordruck F24 und nicht auch die Zahlungen mittels F23 (z.B. Register- und Stempelgebühr, Katastergebühr).