Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerbonus für Werbung 2025 - Vormerkung innerhalb den 31.03.2025
Der Steuerbonus für Werbeausgaben im Jahr 2025 betrifft Investitionen in Tages- und Fachpresse, auch online, und beträgt 75% auf den Zuwachs der Investitionen, wenn dieser mindestens 1% über dem Vorjahreswert liegt. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Körperschaften. Ausgeschlossen sind Werbeausgaben für Glücksspiele, soziale Netzwerke oder Online-Plattformen. Der Bonus muss beantragt werden und wird nur im Rahmen verfügbarer Finanzmittel gewährt. Die Investitionen müssen im Voraus gemeldet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.