Veröffentlichung Rundschreiben: Steuerbonus für Werbung 2024 - Vormerkung vom 01.03.2024 - 31.03.2024
Bekanntlich wird für Investitionen in Werbekampagnen jährlich ein Steuerguthaben gewährt.
Steuerbonus auf Werbeausgaben des Jahres 2024:
• betrifft nur Werbekampagnen auf Tages- und Fachpresse (auch on-line)
• beträgt 75% des Zuwachses im Jahr 2024 der Investitionen in genannten Werbekampagnen und nur wenn deren Wert um mindestens 1 Prozent den Wert der vergleichbaren Investitionen des Vorjahres übersteigt.