Veröffentlichung Rundschreiben: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen IV Quartal 2024 - Termin für Änderung Liste 31.1.2025 - Termin für Einzahlung: 28.2.2025
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
•die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.- Subjekts eingezogen wird
•oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.