Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
Die in Italien ansässigen Steuersubjekte (Unternehmen, Künstler, Freiberufler, nicht gewerbliche Körperschaften im Rahmen ihrer MwSt. Tätigkeit), die in einem anderen EU-Staat Mehrwertsteuer für dort erworbene oder importierte Güter oder Dienstleistungen entrichtet haben, können die ausländische MwSt. zurückfordern.