Veröffentlichung Rundschreiben: Naturkatastrophenversicherung innerhalb 31. März 2025 für Unternehmen
Unternehmen „müssen“ bis zum 31. März 2025 eine Naturkatastrophenversicherung abschließen, wenn keine Fristverlängerung erfolgt. Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt, kann von öffentlichen Zuschüssen und Förderungen ausgeschlossen werden. Betroffen sind Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Bestimmte Subjekte sind jedoch ausgenommen. Versichert werden müssen Sachanlagen wie Immobilien, Maschinen und Ausrüstungen. Die Prämie wird anhand von Risiko, Standort und Präventivmaßnahmen berechnet.