Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung IV
MwSt.-subjekte müssen die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen MwSt.- Abrechnungen an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Ausgenommen sind Subjekte, die nicht verpflichtet sind, eine MwSt. - Jahreserklärung abzugeben oder die keine MwSt. - Abrechnungen durchführen müssen. Unsere Kanzlei übernimmt automatisch den Versand für die Kunden fürwelche wir die Buchhaltung führen oder auf Anfrage für Kunden welche die Buchhaltung selber führen