Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung 3. Trimester 2026 - Versandfrist: 30.11.2026
Mehrwertsteuerpflichtige müssen vierteljährlich die Daten der periodischen Abrechnungen
elektronisch übermitteln. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die nicht zur
Abgabe einer Jahreserklärung oder zur Durchführung periodischer
Mehrwertsteuerabrechnungen verpflichtet sind. Unsere Kanzlei übernimmt von sich aus die
Übermittlung der betreffenden Meldung für die Mandanten, für die sie die Buchhaltung führt,
oder auf Anfrage auch für Mandanten, die ihre Buchhaltung selbst erledigen, nachdem sie die
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig erhalten hat.