Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung 2. Trimester 2026 Versandsfrist: 30.9.2026
MwSt.-Subjekte müssen die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen MwSt.-Abrechnungen an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Ausgenommen sind Subjekte, die nicht verpflichtet sind, eine MwSt. - Jahreserklärung abzugeben oder die keine MwSt. - Abrechnungen durchführen müssen. Unsere Kanzlei übernimmt automatisch den Versand für die Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen oder auf Anfrage für Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen