Veröffentlichung Rundschreiben: Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Alle Arbeitgeber, welche den aktiven Steuerbeistand für ihre Mitarbeiter ausüben wollen, können innerhalb 15. Januar 2026 an ihre Arbeitnehmer eine entsprechende Mitteilung machen, um zu erfahren, ob die Mitarbeiter Interesse am aktiven Steuerbeistand haben.