Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2025
Öffentliche Körperschaften müssen bis zum 30. April elektronisch verschiedene Meldungen an die Finanzbehörde einreichen, darunter Informationen zu ausgestellten Lizenzen, Bauakten, Immobilien für Müllentsorgung und Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Gas). Bestimmte Konzessionen und Lizenzen müssen ebenfalls gemeldet werden, wobei Ausnahmen bestehen. Für Müllentsorgung und Versorgungsunternehmen sind spezielle Meldepflichten zu beachten, ebenso wie für Bauakte- und Immobilienänderungen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen belegt werden.