Veröffentlichung Rundschreiben: Meldung der Tageseinnahmen: auf Angabe der Zahlungsdaten und -mitteln achten
Während für die Vernetzung der Registrierkasse mit den POS-Geräten noch bis voraussichtlich März 2026 zu warten ist, gelten ab dem 1. Januar 2026 bereits die neuen Strafen für die unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Übermittlung der Tagesumsätze in Höhe von 100 Euro pro Übermittlung, bis zu 1.000 Euro pro Quartal, die auch die nicht korrekte Speicherung und Übermittlung elektronischer Zahlungsdaten (z. B. Angabe POS-Zahlung statt Barzahlung oder umgekehrt) betreffen. Es ist daher erforderlich, die Zahlungen korrekt zu erfassen; eventuelle Fehler können, wenn rechtzeitig entdeckt, storniert und korrigiert werden.