Veröffentlichung Rundschreiben: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2024 – Termin 18. April 2025-02
Bekanntlich ist von allen nicht gewerblichen Körperschaften , welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen.