Veröffentlichung Rundschreiben: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2024
Von den Betrieben, die im Handelsregister oder im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten der Handelskammer eingetragen sind, ist für das Jahr 2024 der Jahresbeitrag an die Handelskammer zu berechnen und über den Einzahlungsschein F24 elektronisch einzuzahlen.