Veröffentlichung Rundschreiben: Intrastat-Meldung 4. Trimester 2025 - elektronischer Versand: 25.1.2026
Die Intrastat - Meldungen müssen bis zum 25. des Monats, der auf den Bezugszeitraum folgt, elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden. Zu den meldepflichtigen Operationen gehören Käufe ab bestimmter Schwellenwerte von Waren und Dienstleistungen und Verkäufe , die von/an EU-Steuerpflichtige empfangen/geliefert werden. Die Meldungen sind, je nach Umsatzgrenze monatlich oder vierteljährlich über Intr@Web zu übermitteln. Es gibt besondere Verpflichtungen für öffentliche Körperschaften und Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem verwenden.