Veröffentlichung Rundschreiben: Intrastat-Meldung 3. Trimester 2026 elektronischer Versand innerhalb 26.10.2026
Die Intrastat - Meldungen müssen bis zum 25. des Monats, der auf den Bezugszeitraum folgt, elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden. Zu den meldepflichtigen Operationen gehören Erwerbe von Waren und Dienstleistungen und Verkäufe/Leistungen, die von/an EUSteuerpflichtige getätigt werden. Die Meldungen sind, je nach Umsatzgrenze monatlich oder vierteljährlich über Intr@Web zu übermitteln. Es gibt besondere Verpflichtungen für öffentliche Körperschaften und Steuerpflichtige, die das Pauschalsystem verwenden.