Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2025
Gesellschafter von OHG, KG und in bestimmten Fällen auch von GmbHs müssen sich bei der INPS versichern. INPS - Beiträge sind auf alle Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Gesellschaftsbeteiligungen zu berechnen, sofern eine aktive Mitarbeit vorliegt.
Unsere Kunden müssen unserer Kanzlei die relevante Einkommensdaten der Beteiligungen mitteilen, vor allem wenn wir die Steuererklärung für die beteiligten Gesellschaften nicht erstellen.
Eventuell nicht rentenversicherte, mitarbeitende Gesellschafter sollten sich zur Klärung ihrer Eintragungspflicht in der Inps-Kaufleute/Handwerkerversicherung mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um den spezifischen Fall zu vertiefen.