Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.11.2025
Auch 2025 kann eine freiwillige Aufwertung von Baugrundstücke und landwirtschaftliche Grundstücke durch Zahlung einer 18 % Ersatzsteuer erfolgen, um spätere Veräußerungsgewinne zu senken. Begünstigt sind natürliche Personen und bestimmte nicht-gewerbliche Subjekte (nicht Unternehmen) die am 1. Januar des Jahres, in dem die Aufwertung beschlossen wird, Eigentümer des Grundstücks sind. Für die Aufwertung muss eine beeidete Schätzung erstellt werden, aus welcher der Marktwert des Grundstückes hervorgeht. Auch die Ersatzsteuer, bzw. die erste Rate derselben, ist bis 30. November zu zahlen. Ein späterer Verzicht entbindet nicht von der Zahlung offener Raten.