Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
Bekanntlich wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Dadurch wird bei
einem zukünftigen Verkauf der Beteiligung nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.