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Veröffentlichung Rundschreiben: Erste Rate der Immobiliensteuer (GIS-IMI-IMU-TASI) - Termin: Montag,16. Juni 2025

Die Zahlscheine für die GIS/IMI/IMU-Steuer werden zur Zeit von den Gemeinden an die Gebäudebesitzer verschickt. Der von der Gemeinde berechnete Betrag ist nicht verbindlich und sollte überprüft werden. Wenn unsere Kanzlei mit der Einkommensteuererklärung beauftragt wurde, wir aber nicht über die Vollmacht für die F24-Zahlung verfügen oder keine verrechenbare Steuerguthaben bestehen, legen wir diesem Rundschreiben den F24-Vordruck für die Zahlung bei und bitten unsere Kunden, die von den Gemeinden übermittelten Formulare nicht zu beachten. Sollten der Immobilienbesitz im Jahr 2025 eine Änderung erfahren haben, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, wenn nicht schon geschehen. Bei landwirtschaftlichen, denkmalgeschützten oder anderen Gebäuden gibt es Befreiungen oder Erleichterungen von der Immobiliensteuer.

Winkler & Sandrini - Cavourstr. 23/c - 39100 Bozen - Italien - - Tel. 0471 062828 - Fax: +39 0471 062829 - info@winkler-sandrini.it -  MwSt. Nr. 01445870213