Veröffentlichung Rundschreiben: Ergänzung der E-Rechnung mit dem CUP
Ab dem 1.6.2023 müssen elektronische Rechnungen für öffentlich geförderte Erwerbe den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten. Vor einigen Tagen hat die Agentur der Einnahmen einen neuen Webdienst eingerichtet. Käufer bzw. Auftraggeber bzw. beauftragte Vermittler können dadurch die elektronische Rechnung mit dem einen fehlenden oder falschen CUP-Code ergänzen/korrigieren.