Veröffentlichung Rundschreiben: EAS-Meldung: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 2. April 2024
Nicht gewerbliche Vereine und Verbände des Privatsektors müssen, mit einigen Ausnahmen, dem Steueramt bestimmte Daten mitteilen, damit dieses die Voraussetzungen für
die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen ahnden kann.