Veröffentlichung Rundschreiben: E-Rechnung: einige Neuigkeiten
Die EU hat Italien bis 2027 die elektronische Rechnungsstellung genehmigt, jedoch könnte diese Erlaubnis erlöschen, falls ein EU-weites System früher eingeführt
wird. Das Verbot für elektronische Rechnungen im Gesundheitsbereich gilt für ganz 2025. Das Verbot gilt auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Zum 1. April 2025 tritt die
neue Version 1.9 der technischen Datensätze für E-Rechnungen in Kraft, die unter anderem neue Dokumentarten und Codes einführt. Eine neue Dokumentart TD29 bzw. die bereits bestehende TD20 (im Falle von internem bzw. externem Reverse charge) wird ab 1. April 2025 für nicht ausgestellte oder unregelmäßig ausgestellte Rechnungen erforderlich.