Veröffentlichung Rundschreiben: Die pauschale Berichtigung für die Jahre 2018–2022
Für Unternehmen und Freiberufler (ISA-Subjekte), welche bis 31. Oktober 2024 dem Vorab-Vergleich (Konkordat) zugestimmt haben, besteht die Möglichkeit einer weiteren besonderen/pauschalen Berichtigung für die Jahre 2018–2022. Durch vorzeitige Zahlung der Ersatzsteuer unterbindet man verschiedene mögliche Steuerfestsetzungen der „bereinigten“ Jahre. Die Berichtigung muss nicht einheitlich für alle Jahre beansprucht werden; man kann auch nur einzelne Jahre wählen.