Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
Es besteht die Möglichkeit für Freiberufler und Kleinunternehmen mit Einnahmen oder Erlösen von < 5.165.000 Euro, das sog. Zweijahres-Vorab-Konkordat (im folgenden Konkordat) für die beiden Steuerperioden 2024 und 2025 (bzw. die Steuerperiode 2024 für Pauschalbesteuerte) mit der Einnahmenagentur abzuschließen.