Veröffentlichung Rundschreiben: Begünstigte Zuweisung und Abtretung bestimmter Güter an Gesellschafter - Termin 30.09.2026
Bis 30.09.2026 können italienische Gesellschaften bestimmte, nicht für die eigene betriebliche
Tätigkeit genutzte Güter (u. a. Gebäude, Grundstücke und Fahrzeuge), begünstigt an die
Gesellschafter zuweisen oder verkaufen. Dabei fällt eine Ersatzsteuer von 8 % auf den
Mehrerlös an. Voraussetzung ist, dass die Gesellschafter bereits am 30.09.2025 an der
Gesellschaft beteiligt waren.